Rund 50 Prozent aller Deutschen verfügt statistisch gesehen über eine Rechtsschutzversicherung. Oft sind Rechtsschutzversicherungen auf bestimmte Lebensbereiche begrenzt – um die laufenden monatlichen Versicherungsbeiträge zu reduzieren. Die klassischen Versicherungsbereiche sind dabei das Arbeitsrecht, das Mietrecht und das Verkehrsrecht. Besteht Ärger mit dem Arbeitgeber oder dem Vermieter und es droht eine gerichtliche Auseinandersetzung, kann der Verfahrenswert schnell in die Höhe steigen – zum Beispiel wenn es um drei ganze Monatsmieten oder drei Gehaltszahlungen geht.

Weil im Verkehrsrecht weniger Ärger zu drohen scheint, entscheiden viele Verbraucher zugunsten eines geringeren Versicherungsbeitrages auf die Streichung des Verkehrsrechtsbereich aus dem Einzugsbereich der Rechtsschutzversicherung. „Für Schäden haftet ja sowieso meine Kasko-Versicherung, da brauche ich doch nicht noch eine Zusatzversicherung im rechtlichen Bereich“, dürften einige Autofahrer bei dieser Entscheidung annehmen.

Typische Kostenübernahmen der Verkehrsrechtsschutz

Doch auch im Verkehrsrechtsbereich kann es zu Verfahren kommen, die hohe Kosten nach sich ziehen. Beispiel1 : Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der Fahrer des anderen Autos behauptet, dass sie alleiniger Unfallverursacher sind. Um ihre Unschuld zu beweisen und sich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten zu lassen, beauftragen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt. Dieser rät Ihnen dazu, einen externen Gutachter zu beauftragen. Und schon entstehen neben den Verfahrenskosten bei Gericht auch Kosten für die rechtsanwaltliche Tätigkeit und die Erstellung des Gutachtens. Bestünde eine aktive Rechtsschutzversicherung, würden diese Kosten übernommen werden.

Beispiel 2: Sie fahren auf einer Autobahn. Auf der linken Spur überholt Sie mit überhöhter Geschwindigkeit ein anderes Auto – ein stationärer Blitzer löst aus. Auf dem anschließenden Blitzerfoto, das Ihnen von der Behörde zugestellt wird, ist jedoch nur Ihr Auto erkennbar, wodurch die Behörde von Ihnen als „Übertäter“ ausgeht. Es drohen: 800 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot. Sie möchten gegen den Bescheid vorgehen und beauftragen einen Rechtsanwalt. Auch dieser sieht es als notwendig an, durch die Beauftragung eines Gutachters zu beweisen, dass Sie unschuldig sind. Auch hier: Verfahrenskosten, Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten.

Anhand der Beispiele wird deutlich, wie sehr die Wirksamkeit von Rechtsschutzversicherungen auch im Verkehrsrecht unterschätzt wird. Möchte man aktiv zu seinem Recht kommen, müssen dafür zunächst hohe Kosten aufgewendet werden. Das Risiko dafür trägt zunächst einmal derjenige, der beauftragt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung ist es egal, wie ein Verfahren letztlich endet – die Kostenübernahme durch die Versicherung ist zugesichert.

Keine Versicherung – keine Hilfe?

Also: keine Rechtsschutzversicherung – kein Recht? Statistiken zufolge ist die Bereitschaft von Verbrauchern mit bestehender Rechtsschutzversicherung, ihre Rechte gerichtlich oder unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes geltend zu machen, im Gegensatz zu Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung deutlich höher. Das Risiko, selbst für die Kosten aufkommen zu müssen, ist also ein echter Abschreckfaktor – auch wenn Verfahren eventuell aussichtsreich erscheinen.

Abhilfe für diese Situation möchte der deutsche Rechtsschutzversicherer ARAG schaffen. Als einziger Versicherung bundesweit bietet das Unternehmen sogenannte Rückwärtsversicherungen an. Dabei werden nach Vertragsabschluss auch Verfahrenskosten von Fällen übernommen, die bereits eingetreten sind. Der monatliche Versicherungsbeitrag fällt mit bis zu über 20 Euro deutlich höher als als herkömmliche Rechtsschutzversicherungen, dafür besteht jedoch im Gegenzug auch Versicherungsschutz für die vergangenen drei Monate. Und: auch für kommende Fälle ist man rechtlich abgesichert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bußgeldtabelle Innerorts

Verstoß
Bußgeld
Pkt.
FVerbot
Einspruch
bis 10 km/h
20 €
eher nicht
11 -15 km/h
40 €
eher nicht
16 – 20 km/h
60 €
eher nicht
21 – 25 km/h
100 €
1
26 – 30 km/h
150 €
1
1 Monat*
31 – 40 km/h
200 €
1
1 Monat*
41 – 50 km/h
320 €
2
1 Monat
51 – 60 km/h
480 €
2
1 Monat
61 – 70 km/h
600 €
2
2 Monate
über 70 km/h
700 €
2
3 Monate

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldtabelle Außerorts

Verstoß
Bußgeld
Pkt.
FVerbot
Einspruch
bis 10 km/h
20 €
eher nicht
11 -15 km/h
40 €
eher nicht
16 – 20 km/h
60 €
eher nicht
21 – 25 km/h
100 €
1
26 – 30 km/h
150 €
1
1 Monat*
31 – 40 km/h
200 €
1
1 Monat*
41 – 50 km/h
320 €
2
1 Monat
51 – 60 km/h
480 €
2
1 Monat
61 – 70 km/h
600 €
2
2 Monate
über 70 km/h
700 €
2
3 Monate

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

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