Keine Zeit, alles zu lesen? Grundsätzlich gilt, dass wir jeden Fall erstmal prüfen und Einspruch einlegen, wenn wir realistische Aussichten auf Erfolg sehen. Wenn Sie sich mit den Details nicht befassen möchten können Sie einfach Ihren Bußgeldbescheid hochladen und uns den Rest überlassen.

Auch wenn wir Ihnen die gesamte Arbeit der Einspruchserhebung abnehmen und dafür sorgen, dass der ganze Prozess für Sie so reibungslos und angenehm wie möglich abläuft, ist es sinnvoll, wenn Sie wissen, was hinter den Kulissen geschieht und einen Überblick darüber haben, welche möglichen Ausgänge Ihr Fall haben kann. So sind Sie bestens informiert und wissen, worauf Sie sich einlassen.

Hochladen des Bußgeldbescheids

Sie leeren den Briefkasten und halten einen Bußgeldbescheid in den Händen, oder werden dazu aufgefordert, sich zu einem Verkehrsverstoß zu äußern, indem Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen? Kein Grund zur Panik. Fast jeder zweite versendete Bußgeldbescheid ich fehlerhaft und kann angezweifelt werden. So gehen Sie vor:

Sie laden Ihren Anhörungsbogen oder Ihren Bußgeldbescheid bei uns hoch und füllen ein Formular aus, in dem wir einige persönliche Informationen von Ihnen abfragen. Das sind ganz grundlegende Daten wie Ihr Name, Ihr KFZ-Kennzeichen und Wege, auf denen wir Sie erreichen können. Außerdem erteilen Sie uns im Verlauf der Registrierung die Vollmacht dazu, den Fall für Sie zu übernehmen.

Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, oder es zu sonstigen Problemen oder Unklarheiten kommen, melden wir uns natürlich sofort bei Ihnen und fordern die noch offenen Dokumente an. Da in der Regel aber Bußgeldbescheid und Vollmacht ausreichen, kommt es hierzu üblicherweise nicht.

Sobald wir sämtliche Unterlagen vorliegen haben, geht Ihr Fall an einen unserer Rechtsanwälte. Vorsorglich fordern wir sofort umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall an und beginnen mit der Prüfung der Vorwürfe.

Prüfung der Vorwürfe

Anhand Ihrer Akten prüfen unsere Verkehrsrechtsanwälte die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Diese vollumfängliche juristische Bewertung dient dazu, die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens genauestens zu bemessen.

Unsere professionellen Anwälte analysieren Ihren Bußgeldbescheid und befassen sich mit den gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Dabei ist das drohende Strafmaß sekundär – in erster Linie geht es darum, ob die erhobenen Vorwürfe einer juristischen Prüfung standhalten oder ob es uns gelingt, Schwachstellen zu finden, die es uns erlauben könnten, Ihr Verfahren einstellen zu lassen.

Dabei kommen unsere Rechtsanwälte in der Regel zu einem von drei möglichen Ergebnissen:

  • Die Erfolgsaussichten sind gut, weil wir klare Schwachpunkte an den erhobenen Vorwürfen gefunden haben. Wir übernehmen Ihren Fall, die Kosten werden durch Ihre Rechtsschutzversicherung getragen.
  • Wir sehen keine Erfolgsaussichten auf die Einstellung Ihres Falls, weil die Vorwürfe gegen Sie stichfest sind. Ihr Bußgeldbescheid bleibt wirksam und wir empfehlen eine zeitnahe Zahlung. Durch uns entstehen keine Kosten für Sie.
  • Wir sehen zwar keine Aussichten auf eine Einstellung des Verfahrens, glauben aber, dass die Forderung zu hoch ist und wir eine Minderung der Strafe erreichen können. Auch hier werden die Kosten durch Ihre Rechtschutzversicherung getragen und unser Anwalt kommt für alles weitere auf Sie zu.

Einstellung des Verfahrens

Wenn wir Schwachpunkte an den vorliegenden Vorwürfen gefunden haben, erheben wir Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Da wir jede woche viele hunderte Fälle bearbeiten und in den Einschätzung der Erfolgschancen sehr routiniert sind, kommt es bei Einspruchserhebung in 96% der Fälle auch zur Einstellung des Verfahrens.

Bis Sie die Situation von der Behörde bewertet wurde und Sie den Bescheid der Einstellung erhalten haben, vergehen noch einige Wochen. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben, das bestätigt, dass der Bußgeldbescheid wirkungslos ist und brauchen ihn nicht zu bezahlen.

Auch durch unsere Arbeit entstehen beim ganzen Prozess für Sie keine Kosten, da sie vollständig von Ihrer Rechtschutzversicherung getragen werden.

Und das Strafmaß?

Das drohende Strafmaß spielt beim Prüfen und Widersprechen eines Bußgeldbescheids erstmal keine Rolle. Natürlich lohnt bei einem drohenden Führerscheinentzug der Einspruch deutlich mehr als bei einem niedrigen Bußgeld, wir bearbeiten aber nichtsdestotrotz sämtliche Fälle mit der gleichen Vorgehensweise: Wenn es Chancen auf Erfolg gibt, legen wir Einspruch ein.

Bußgeld

Bußgelder können mitunter hoch ausfallen. Wir bemühen uns darum, sie ganz loszuwerden oder zumindest zu reduzieren.

Punkte in Flensburg

Strafpunkte beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg sind besonders ärgerlich, wenn sie sich häufen. Wir versuchen, sie abzuwenden.

Führerscheinentzug

Der "Worst Case" bei den Verkehrsstrafen kann zu massiven Einschnitten in den Alltag führen. Wir retten Ihren Führerschein!