Hohe Verfahrens- und Anwaltskosten - was tun ohne Rechtsschutzversicherung?

Rund 50 Prozent aller Deutschen verfügt statistisch gesehen über eine Rechtsschutzversicherung. Oft sind Rechtsschutzversicherungen auf bestimmte Lebensbereiche begrenzt – um die laufenden monatlichen Versicherungsbeiträge zu reduzieren. Die klassischen Versicherungsbereiche sind dabei das Arbeitsrecht, das Mietrecht und das Verkehrsrecht. Besteht Ärger mit dem Arbeitgeber oder dem Vermieter und es droht eine gerichtliche Auseinandersetzung, kann der Verfahrenswert schnell in die Höhe steigen – zum Beispiel wenn es um drei ganze Monatsmieten oder drei Gehaltszahlungen geht.

Weil im Verkehrsrecht weniger Ärger zu drohen scheint, entscheiden viele Verbraucher zugunsten eines geringeren Versicherungsbeitrages auf die Streichung des Verkehrsrechtsbereich aus dem Einzugsbereich der Rechtsschutzversicherung. „Für Schäden haftet ja sowieso meine Kasko-Versicherung, da brauche ich doch nicht noch eine Zusatzversicherung im rechtlichen Bereich“, dürften einige Autofahrer bei dieser Entscheidung annehmen.

Typische Kostenübernahmen der Verkehrsrechtsschutz

Doch auch im Verkehrsrechtsbereich kann es zu Verfahren kommen, die hohe Kosten nach sich ziehen. Beispiel1 : Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der Fahrer des anderen Autos behauptet, dass sie alleiniger Unfallverursacher sind. Um ihre Unschuld zu beweisen und sich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten zu lassen, beauftragen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt. Dieser rät Ihnen dazu, einen externen Gutachter zu beauftragen. Und schon entstehen neben den Verfahrenskosten bei Gericht auch Kosten für die rechtsanwaltliche Tätigkeit und die Erstellung des Gutachtens. Bestünde eine aktive Rechtsschutzversicherung, würden diese Kosten übernommen werden.

Beispiel 2: Sie fahren auf einer Autobahn. Auf der linken Spur überholt Sie mit überhöhter Geschwindigkeit ein anderes Auto – ein stationärer Blitzer löst aus. Auf dem anschließenden Blitzerfoto, das Ihnen von der Behörde zugestellt wird, ist jedoch nur Ihr Auto erkennbar, wodurch die Behörde von Ihnen als „Übertäter“ ausgeht. Es drohen: 800 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot. Sie möchten gegen den Bescheid vorgehen und beauftragen einen Rechtsanwalt. Auch dieser sieht es als notwendig an, durch die Beauftragung eines Gutachters zu beweisen, dass Sie unschuldig sind. Auch hier: Verfahrenskosten, Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten.

Anhand der Beispiele wird deutlich, wie sehr die Wirksamkeit von Rechtsschutzversicherungen auch im Verkehrsrecht unterschätzt wird. Möchte man aktiv zu seinem Recht kommen, müssen dafür zunächst hohe Kosten aufgewendet werden. Das Risiko dafür trägt zunächst einmal derjenige, der beauftragt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung ist es egal, wie ein Verfahren letztlich endet – die Kostenübernahme durch die Versicherung ist zugesichert.

Keine Versicherung – keine Hilfe?

Also: keine Rechtsschutzversicherung – kein Recht? Statistiken zufolge ist die Bereitschaft von Verbrauchern mit bestehender Rechtsschutzversicherung, ihre Rechte gerichtlich oder unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes geltend zu machen, im Gegensatz zu Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung deutlich höher. Das Risiko, selbst für die Kosten aufkommen zu müssen, ist also ein echter Abschreckfaktor – auch wenn Verfahren eventuell aussichtsreich erscheinen.

Abhilfe für diese Situation möchte der deutsche Rechtsschutzversicherer ARAG schaffen. Als einziger Versicherung bundesweit bietet das Unternehmen sogenannte Rückwärtsversicherungen an. Dabei werden nach Vertragsabschluss auch Verfahrenskosten von Fällen übernommen, die bereits eingetreten sind. Der monatliche Versicherungsbeitrag fällt mit bis zu über 20 Euro deutlich höher als als herkömmliche Rechtsschutzversicherungen, dafür besteht jedoch im Gegenzug auch Versicherungsschutz für die vergangenen drei Monate. Und: auch für kommende Fälle ist man rechtlich abgesichert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bußgeldtabelle Innerorts

Verstoß
Bußgeld
Pkt.
FVerbot
Einspruch
bis 10 km/h
20 €
eher nicht
11 -15 km/h
40 €
eher nicht
16 – 20 km/h
60 €
eher nicht
21 – 25 km/h
100 €
1
26 – 30 km/h
150 €
1
1 Monat*
31 – 40 km/h
200 €
1
1 Monat*
41 – 50 km/h
320 €
2
1 Monat
51 – 60 km/h
480 €
2
1 Monat
61 – 70 km/h
600 €
2
2 Monate
über 70 km/h
700 €
2
3 Monate

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldtabelle Außerorts

Verstoß
Bußgeld
Pkt.
FVerbot
Einspruch
bis 10 km/h
20 €
eher nicht
11 -15 km/h
40 €
eher nicht
16 – 20 km/h
60 €
eher nicht
21 – 25 km/h
100 €
1
26 – 30 km/h
150 €
1
1 Monat*
31 – 40 km/h
200 €
1
1 Monat*
41 – 50 km/h
320 €
2
1 Monat
51 – 60 km/h
480 €
2
1 Monat
61 – 70 km/h
600 €
2
2 Monate
über 70 km/h
700 €
2
3 Monate

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Die Zeit läuft – jetzt fristgerecht Einspruch erheben!

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Kommt der Handyblitzer auch in Deutschland? RA Solmecke erläutert die Rechtslage

Es ist eine der Schlagzeilen dieser Tage: „Achtung Autofahrer, der Handyblitzer kommt.“ Zu reißerischen Überschriften wie dieser führte eine Mitteilung der niederländischen Polizei zum aktuellen Pilotversuch mit sogenannten „Handyblitzern“ – Radarfallen, die automatisiert erkennen sollen, ob ein Fahrzeugführer während der Fahrt unerlaubterweise sein Handy nutzt. Ob die Handyblitzer künftig auch in Deutschland eingesetzt werden können, erläutert der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Seit 1. Oktober läuft der Test mit den neuen Geräten in den Niederlanden. Auch Australien setzt die Technologie bereits ein, deren künstliche Intelligenz erlernen soll, selbstständig zu erkennen, „ob ein Fahrer während der Fahrt ein mobiles elektronisches Gerät in der Hand hält“, so heißt es in der Meldung der niederländischen Beamten.

Erkennt die künstliche Intelligenz hinter der eingesetzten Kamera die Nutzung eines mobilen Endgerätes, werden Kennzeichen und Fahrer des Fahrzeuges fotografiert. Die entsprechenden Aufnahmen werden von zuständigen Beamten dann noch gesichtet und final entschieden, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. In den Niederlanden droht dann ein Bußgeld bis zu 240 Euro.

Umgerechnet bis zu 280 Euro kann die Handy-Nutzung in Australien kosten. Dort – wo bereits über eine Testphase hinaus mit dem neuen Radarsystem gearbeitet wird – waren in der ersten Jahreshälfte 2019 mehr als 100.000 Autofahrer bei der illegalen Smartphone-Nutzung erwischt worden.

Entwarnung hingegen gilt für alle deutschen Autofahrer. „Eine Bildaufnahme, bei der ausnahmslos und vor allem nahezu anlasslos jeder Fahrer eines Fahrzeugs geblitzt wird und identifizierbar ist, stellt einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die bildliche Erfassung aller Autofahrer bedürfte als Grundrechtseingriff aber einer gesetzlichen Grundlage. An einer solchen gesetzlichen Grundlage, die den Eingriff in das Grundrecht gestatten würde, fehlt es aber derzeit“, stellt Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE klar.

„In Deutschland gelten hohe Auflagen im Bereich der Verkehrsmesstechnik. Alle Vorgänge müssen sauber durchgeführt und ordnungsgemäß protokollier sein. Daran scheitert es ja teilweise schon in gängigen Blitzerverfahren wie beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen. Jeder dritte überprüfte Bußgeldbescheid ist rechtlich angreifbar“, so Solmecke. Der Rechtsexperte ist neben seiner Tätigkeit als Anwalt auch auf dem Gebiet Legal-Tech aktiv. Legal-Tech verfolgt das Ziel, Rechtsvorgänge für Verbraucher noch einfacher und verständlicher zu machen – mit Hilfe des Internets. So ist Solmecke Mitbegründer des bekannten Serviceportals www.blitzereinspruch.de, das geblitzten Autofahrern (mehrheitlich Temposündern) kostenlose Erstberatung ermöglicht und in vielen Fällen Einspruch gegen unrechtmäßig ausgestellte Bescheide erhebt.

Dass er in Zukunft auch in Verfahren mit Handy-Blitzern tätig werden muss, hält er für unwahrscheinlich. „Eine Ermächtigungsgrundlage wird es wohl auch vorerst nicht geben“, so der Rechtsanwalt. Erst Anfang November stand eine ähnliche Diskussion im Raum. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte am 13. November 2019 dem Land Niedersachsen erlaubt, im Wege der sogenannten Abschnittskontrolle („Section Control“) die B6 zu überwachen. Die Besonderheit dieser Art der Geschwindigkeitsüberwachung besteht darin, dass auf der überwachten Strecke vorsorglich die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst werden, und zwar unabhängig von ihrer Geschwindigkeit. Hier lieferte der erst im Mai 2019 neu gefasste § 32 Abs. 7 des niedersächsischen Polizeigesetzes (NPOG) die erforderliche gesetzliche Eingriffsermächtigung. Darin aber kommt klar zum Ausdruck:

„Die Bildaufzeichnungen dürfen nur das Kraftfahrzeugkennzeichen, das Kraftfahrzeug und seine Fahrtrichtung sowie Zeit und Ort erfassen. Es ist technisch sicherzustellen, dass Insassen nicht zu sehen sind oder sichtbar gemacht werden können.“

Ein weiteres Problem: Die Software kann aktuell noch gar keine Gesichter rechtssicher erfassen. Fahrzeugführer können bislang also nicht identifiziert werden. Bei einem Handy-Verstoß gibt es jedoch in Deutschland, anders als in anderen Rechtsordnungen, keine generelle Halterhaftung. Mit anderen Worten: Es kann nur derjenige verfolgt werden, der auch tatsächlich gefahren ist. Doch ohne Blitzer-Foto, kein Beweis. Der Halter des Fahrzeugs jedenfalls, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss weder eine Geldbuße zahlen noch drohen ihm Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot.

Sobald wir sämtliche Unterlagen vorliegen haben, geht Ihr Fall an einen unserer Rechtsanwälte. Vorsorglich fordern wir sofort umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall an und beginnen mit der Prüfung der Vorwürfe.


Blitzer Anwalt Christian-Solmecke

Christian Solmecke stellt sich vor

Keine Zeit, sich alles anzusehen? Macht nichts: Christian Solmecke ist einer der Gründer von Blitzereinspruch, weil er überzeugt ist, dass jeder Autofahrer eine einfache und kostenlose Möglichkeit verdient, gegen gesetzwidrige Bußgeldbescheide vorzugehen.

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.

Im folgenden kurzen Video stellt er sich vor und erklärt Ihnen, was er mit Blitzereinspruch zu tun hat.

Jetzt Bußgeldbescheid hochladen!

Wie läuft ein klassischer Fall ab?

Keine Zeit, alles zu lesen? Grundsätzlich gilt, dass wir jeden Fall erstmal prüfen und Einspruch einlegen, wenn wir realistische Aussichten auf Erfolg sehen. Wenn Sie sich mit den Details nicht befassen möchten können Sie einfach Ihren Bußgeldbescheid hochladen und uns den Rest überlassen.

Auch wenn wir Ihnen die gesamte Arbeit der Einspruchserhebung abnehmen und dafür sorgen, dass der ganze Prozess für Sie so reibungslos und angenehm wie möglich abläuft, ist es sinnvoll, wenn Sie wissen, was hinter den Kulissen geschieht und einen Überblick darüber haben, welche möglichen Ausgänge Ihr Fall haben kann. So sind Sie bestens informiert und wissen, worauf Sie sich einlassen.

Hochladen des Bußgeldbescheids

Sie leeren den Briefkasten und halten einen Bußgeldbescheid in den Händen, oder werden dazu aufgefordert, sich zu einem Verkehrsverstoß zu äußern, indem Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen? Kein Grund zur Panik. Fast jeder zweite versendete Bußgeldbescheid ich fehlerhaft und kann angezweifelt werden. So gehen Sie vor:

Sie laden Ihren Anhörungsbogen oder Ihren Bußgeldbescheid bei uns hoch und füllen ein Formular aus, in dem wir einige persönliche Informationen von Ihnen abfragen. Das sind ganz grundlegende Daten wie Ihr Name, Ihr KFZ-Kennzeichen und Wege, auf denen wir Sie erreichen können. Außerdem erteilen Sie uns im Verlauf der Registrierung die Vollmacht dazu, den Fall für Sie zu übernehmen.

Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, oder es zu sonstigen Problemen oder Unklarheiten kommen, melden wir uns natürlich sofort bei Ihnen und fordern die noch offenen Dokumente an. Da in der Regel aber Bußgeldbescheid und Vollmacht ausreichen, kommt es hierzu üblicherweise nicht.

Sobald wir sämtliche Unterlagen vorliegen haben, geht Ihr Fall an einen unserer Rechtsanwälte. Vorsorglich fordern wir sofort umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall an und beginnen mit der Prüfung der Vorwürfe.

Prüfung der Vorwürfe

Anhand Ihrer Akten prüfen unsere Verkehrsrechtsanwälte die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Diese vollumfängliche juristische Bewertung dient dazu, die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens genauestens zu bemessen.

Unsere professionellen Anwälte analysieren Ihren Bußgeldbescheid und befassen sich mit den gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Dabei ist das drohende Strafmaß sekundär – in erster Linie geht es darum, ob die erhobenen Vorwürfe einer juristischen Prüfung standhalten oder ob es uns gelingt, Schwachstellen zu finden, die es uns erlauben könnten, Ihr Verfahren einstellen zu lassen.

Dabei kommen unsere Rechtsanwälte in der Regel zu einem von drei möglichen Ergebnissen:

  • Die Erfolgsaussichten sind gut, weil wir klare Schwachpunkte an den erhobenen Vorwürfen gefunden haben. Wir übernehmen Ihren Fall, die Kosten werden durch Ihre Rechtsschutzversicherung getragen.
  • Wir sehen keine Erfolgsaussichten auf die Einstellung Ihres Falls, weil die Vorwürfe gegen Sie stichfest sind. Ihr Bußgeldbescheid bleibt wirksam und wir empfehlen eine zeitnahe Zahlung. Durch uns entstehen keine Kosten für Sie.
  • Wir sehen zwar keine Aussichten auf eine Einstellung des Verfahrens, glauben aber, dass die Forderung zu hoch ist und wir eine Minderung der Strafe erreichen können. Auch hier werden die Kosten durch Ihre Rechtschutzversicherung getragen und unser Anwalt kommt für alles weitere auf Sie zu.

Einstellung des Verfahrens

Wenn wir Schwachpunkte an den vorliegenden Vorwürfen gefunden haben, erheben wir Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Da wir jede woche viele hunderte Fälle bearbeiten und in den Einschätzung der Erfolgschancen sehr routiniert sind, kommt es bei Einspruchserhebung in 96% der Fälle auch zur Einstellung des Verfahrens.

Bis Sie die Situation von der Behörde bewertet wurde und Sie den Bescheid der Einstellung erhalten haben, vergehen noch einige Wochen. Anschließend erhalten Sie ein Schreiben, das bestätigt, dass der Bußgeldbescheid wirkungslos ist und brauchen ihn nicht zu bezahlen.

Auch durch unsere Arbeit entstehen beim ganzen Prozess für Sie keine Kosten, da sie vollständig von Ihrer Rechtschutzversicherung getragen werden.

Und das Strafmaß?

Das drohende Strafmaß spielt beim Prüfen und Widersprechen eines Bußgeldbescheids erstmal keine Rolle. Natürlich lohnt bei einem drohenden Führerscheinentzug der Einspruch deutlich mehr als bei einem niedrigen Bußgeld, wir bearbeiten aber nichtsdestotrotz sämtliche Fälle mit der gleichen Vorgehensweise: Wenn es Chancen auf Erfolg gibt, legen wir Einspruch ein.

Bußgeld

Bußgelder können mitunter hoch ausfallen. Wir bemühen uns darum, sie ganz loszuwerden oder zumindest zu reduzieren.

Punkte in Flensburg

Strafpunkte beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg sind besonders ärgerlich, wenn sie sich häufen. Wir versuchen, sie abzuwenden.

Führerscheinentzug

Der "Worst Case" bei den Verkehrsstrafen kann zu massiven Einschnitten in den Alltag führen. Wir retten Ihren Führerschein!