Punkte in Flensburg abfragen

Erfahren Sie alles über das Punktesystem in Flensburg und wie es Ihre Fahreignung beeinflussen kann.

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Was sind Punkte in Flensburg?

Das Flensburger Punktesystem ist ein zentrales Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Deutschland. Es wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verwaltet und ist vielen Autofahrern auch als „Punkte in Flensburg“ bekannt. Dieses System dient dazu, Verkehrsverstöße zu erfassen und Konsequenzen für wiederholtes Fehlverhalten im Straßenverkehr festzulegen.

Definition und Bedeutung

Das Punktesystem, offiziell als Fahreignungsregister (FAER) bezeichnet, wurde eingeführt, um die Fahreignung von Verkehrsteilnehmern zu überwachen. Jeder, der im Straßenverkehr auffällig wird und gegen Verkehrsregeln verstößt, kann abhängig von der Schwere des Vergehens Punkte in Flensburg sammeln. 

Die Punktezahl reicht von einem Punkt für geringfügige Ordnungswidrigkeiten bis hin zu drei Punkten für schwerwiegende Verkehrsdelikte, die auch eine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

 


Überblick über das Punktesystem in Flensburg

Das Punktesystem in Flensburg ist in mehrere Stufen unterteilt, die die Schwere der Verkehrsverstöße widerspiegeln. Je nach Anzahl der gesammelten Punkte müssen sich Verkehrsteilnehmer auf unterschiedliche Maßnahmen und Konsequenzen einstellen. Hier ist eine detaillierte Aufschlüsselung, wie das Punktesystem funktioniert.

1 Punkt: Geringfügige Verstöße

  • Beispiel: Leichte Geschwindigkeitsüberschreitung (z.B. 21-25 km/h innerorts).
  • Konsequenzen: Eintrag ins Fahreignungsregister, jedoch keine direkten Sanktionen. Der Fahrer wird lediglich verwarnt.
  • Die Punkte verfallen nach 2,5 Jahren, sofern in dieser Zeit kein weiterer Punkt hinzukommt.

2 Punkte: Schwerwiegendere Verstöße

  • Beispiel: Überfahren einer roten Ampel (länger als 1 Sekunde rot) oder Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 bis 1,09 Promille).
  • Konsequenzen: Zusätzlich zum Punktestand erhält der Fahrer meist ein Bußgeld oder ein Fahrverbot.
  • Die Punkte verfallen nach 5 Jahren.

 3 Punkte: Sehr schwere Verstöße oder Straftaten

  • Beispiel: Unfallflucht, Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille, oder gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr.
  • Konsequenzen: Neben den drei Punkten muss der Fahrer oft mit einem Entzug der Fahrerlaubnis, hohen Geldstrafen und möglicherweise einer Freiheitsstrafe rechnen.
  • Die Punkte verfallen nach 10 Jahren.

4 bis 5 Punkte: Erhöhte Aufmerksamkeit

  • Konsequenzen: Ab 4 Punkten wird der Fahrer vom KBA schriftlich verwarnt und auf die drohenden Konsequenzen hingewiesen. Gleichzeitig wird er darauf hingewiesen, dass eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich ist, um einen Punkt abzubauen.

6 bis 7 Punkte: Ermahnung und Fahrverbot

  • Konsequenzen: Erreicht der Punktestand 6 oder 7 Punkte, erhält der Fahrer eine Ermahnung und wird erneut auf die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen. Ein Punktabbau ist jetzt jedoch nicht mehr möglich.
  • Das Risiko, den Führerschein bei weiteren Verstößen zu verlieren, steigt erheblich.

8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

  • Konsequenzen: Bei einem Punktestand von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Der Fahrer muss seinen Führerschein abgeben und darf für mindestens sechs Monate kein Fahrzeug führen.
  • Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis nur durch eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wiedererlangt werden. Zusätzlich wird ein umfangreicher Nachweis der Verkehrstauglichkeit verlangt.

Dieses Punktesystem soll sicherstellen, dass wiederholtes Fehlverhalten im Straßenverkehr konsequent geahndet wird. Die gestaffelten Maßnahmen sollen Autofahrer dazu anregen, ihr Verhalten zu überdenken und sich sicherheitsbewusster im Straßenverkehr zu verhalten.

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Warum sollte man seine Punkte in Flensburg abfragen?

Das Abfragen des eigenen Punktestands in Flensburg ist für viele Autofahrer nicht unbedingt die erste Priorität. Doch es gibt gute Gründe, warum jeder Verkehrsteilnehmer regelmäßig seinen Punktestand überprüfen sollte. Die Konsequenzen einer zu hohen Punkteanzahl können gravierend sein, und das Wissen über den eigenen Punktestand kann dabei helfen, den Führerschein und damit die Mobilität zu erhalten.

Folgen von zu vielen Punkten

Das Punktesystem in Flensburg dient dazu, wiederholtes Fehlverhalten im Straßenverkehr zu sanktionieren. Wenn sich die Punkte häufen, können die Folgen für den Fahrer ernst sein:

  • Fahrverbot: Ab 6 Punkten drohen erste Sanktionen, wie z. B. ein Fahrverbot. Dies bedeutet, dass man für eine bestimmte Zeit keinen Führerschein besitzt und somit keine Fahrzeuge mehr führen darf.
  • Entzug der Fahrerlaubnis: Bei 8 Punkten ist Schluss – der Führerschein wird entzogen. Das bedeutet nicht nur eine Einschränkung der persönlichen Mobilität, sondern kann auch berufliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn man auf den Führerschein angewiesen ist.
  • Kosten und Zeitaufwand: Der Entzug der Fahrerlaubnis geht häufig mit erheblichen Kosten und einem zeitaufwendigen Verfahren zur Wiedererlangung des Führerscheins einher. Dies kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Nachschulungen und weitere Prüfungen umfassen.

Blitzer auf einer Straße mit Verkehr

Vorteile der regelmäßigen Abfrage

Die regelmäßige Abfrage des Punktestands bietet mehrere Vorteile:

  • Rechtzeitiges Handeln: Wer seinen Punktestand kennt, kann frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um einem drohenden Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis entgegenzuwirken. So kann man beispielsweise durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar Punkte abbauen, bevor die Situation kritisch wird.
  • Fehlerkorrektur: Es kann vorkommen, dass Punkte irrtümlich oder zu Unrecht eingetragen wurden. Durch eine regelmäßige Abfrage kann man solche Fehler rechtzeitig erkennen und korrigieren lassen.
  • Selbstkontrolle: Die Kenntnis des eigenen Punktestands trägt dazu bei, das eigene Fahrverhalten bewusster zu reflektieren. Dies kann dazu führen, dass man vorsichtiger und verantwortungsvoller im Straßenverkehr agiert, um weitere Punkte zu vermeiden.
  • Berufliche Sicherheit: Für viele Berufe ist ein gültiger Führerschein unverzichtbar. Durch die regelmäßige Kontrolle des Punktestands können berufliche Risiken minimiert werden.

Das Abfragen der Punkte in Flensburg ist daher nicht nur eine Möglichkeit, sich über den eigenen Punktestand zu informieren, sondern auch eine wichtige Maßnahme, um die eigene Fahreignung zu sichern und mögliche Konsequenzen rechtzeitig abwenden zu können. Indem man sich regelmäßig informiert, bleibt man selbstbestimmt und sicher im Straßenverkehr unterwegs.

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Punkte in Flensburg abfragen – Welche Möglichkeiten gibt es?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, seinen Punktestand im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg abzufragen. Je nach Präferenz können Autofahrer zwischen einer Online-Abfrage, einer Abfrage per Post oder vor Ort sowie der Nutzung von Drittanbieter-Diensten wählen. Jede Methode hat ihre eigenen Schritte, Vor- und Nachteile.

1. Online-Abfrage über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Die schnellste und bequemste Methode, um den Punktestand abzufragen, ist die Online-Abfrage über das Kraftfahrt-Bundesamt. Diese Methode hat den Vorteil, dass sie rund um die Uhr und von überall aus durchgeführt werden kann.

Voraussetzungen:

  • Ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel mit Online-Funktion.
  • Ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Funktion, um den Ausweis auszulesen.
  • Die AusweisApp2 Software, die kostenlos heruntergeladen werden kann.

Schritte zur Abfrage:

  1. Auf der Website des KBA die Online-Abfrage starten.
  2. Den neuen Personalausweis oder Aufenthaltstitel auf das Kartenlesegerät oder das Smartphone legen.
  3. Sich mit der AusweisApp2 anmelden und die Abfrage bestätigen.
  4. Der Punktestand wird direkt auf dem Bildschirm angezeigt und kann bei Bedarf gespeichert oder ausgedruckt werden.

Vorteile:

  • Sofortige Einsicht in den Punktestand.
  • Kein Papierkram oder Wartezeiten.
  • Kostenlos und jederzeit verfügbar.

2. Abfrage per Post

Für diejenigen, die keine Online-Abfrage durchführen möchten oder können, bietet das KBA auch die Möglichkeit, den Punktestand per Post abzufragen.

Voraussetzungen:

  • Ein Antragsformular, das auf der Website des KBA heruntergeladen oder direkt dort angefordert werden kann.
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zur Identifikation.

Schritte zur Abfrage:

  1. Das Antragsformular von der Website des KBA herunterladen, ausfüllen und unterschreiben.
  2. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beilegen.
  3. Alles per Post an das Kraftfahrt-Bundesamt schicken:
    • Adresse: Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg, Deutschland.
  4. Nach einigen Tagen erhält man eine schriftliche Auskunft per Post.

Vorteile:

  • Keine technische Ausstattung erforderlich.
  • Vertrauliche und sichere Übermittlung der Daten.

3. Abfrage vor Ort

Wer möchte, kann seinen Punktestand auch persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen.

Voraussetzungen:

  • Persönliche Vorsprache mit gültigem Personalausweis oder Reisepass.

Schritte zur Abfrage:

  1. Einen Termin beim KBA vereinbaren oder während der Öffnungszeiten vorbeikommen.
  2. Vor Ort den Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  3. Den Punktestand direkt vor Ort einsehen und auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung mitnehmen.

Vorteile:

  • Direkter und persönlicher Kontakt.
  • Sofortige Klärung möglicher Fragen.

4. Abfrage über Drittanbieter-Dienste

Es gibt auch private Anbieter, die den Service der Punkteabfrage gegen eine Gebühr anbieten. Diese Dienste übernehmen in der Regel die gesamte Abwicklung, sei es online oder per Post, und übermitteln die Informationen an den Kunden.

Voraussetzungen:

  • Anmeldung bei einem Drittanbieter und Bereitstellung der erforderlichen Informationen.

Vorteile:

  • Bequemer Rundum-Service.
  • Für Personen geeignet, die sich nicht selbst um die Abfrage kümmern möchten.

Nachteile:

  • Kostenpflichtig, oft deutlich teurer als die direkte Abfrage beim KBA.
  • Eventuell längere Bearbeitungszeit.

Durch die verschiedenen Abfragemöglichkeiten können Autofahrer den für sie bequemsten Weg wählen, um ihren Punktestand in Flensburg zu überprüfen. Egal, ob man die schnelle Online-Abfrage bevorzugt oder die Sicherheit des Postwegs wählt – es ist wichtig, regelmäßig seinen Punktestand zu kontrollieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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Wie lange bleiben Punkte in Flensburg gespeichert?

Die Dauer, für die Punkte in Flensburg gespeichert bleiben, hängt von der Art des Verstoßes ab. Das Punktesystem sieht verschiedene Verjährungsfristen vor, die sicherstellen sollen, dass Verkehrsteilnehmer nach einer bestimmten Zeit wieder eine „saubere Weste“ haben können, sofern sie sich in dieser Zeit regelkonform verhalten. Hier ist ein Überblick über die Verjährungsfristen und die Faktoren, die den Punktestand beeinflussen.

Verjährungsfristen und Tilgungsfristen

Die Verjährungsfristen für Punkte in Flensburg richten sich nach der Schwere des Verstoßes. Die Fristen beginnen in der Regel mit dem Tag, an dem der Verkehrsverstoß rechtskräftig festgestellt wurde, also zum Beispiel nach einem Bußgeldbescheid oder einem Gerichtsurteil.

1 Punkt – Ordnungswidrigkeiten:

  • Verjährungsfrist: 2,5 Jahre
  • Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h über dem Limit oder Handy am Steuer.
  • Erläuterung: Diese Punkte verfallen nach 2,5 Jahren, sofern keine neuen Verstöße hinzukommen, die die Verjährungsfrist unterbrechen.

2 Punkte – Schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten:

  • Verjährungsfrist: 5 Jahre
  • Beispiel: Rotlichtverstöße, die länger als 1 Sekunde andauern, oder Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 bis 1,09 Promille).
  • Erläuterung: Diese Punkte bleiben 5 Jahre im Register und verfallen dann, sofern kein weiterer schwerwiegender Verstoß in dieser Zeit erfolgt.

3 Punkte – Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis:

  • Verjährungsfrist: 10 Jahre
  • Beispiel: Trunkenheitsfahrten mit über 1,1 Promille, Unfallflucht, oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
  • Erläuterung: Punkte für solche schweren Delikte bleiben am längsten bestehen, da sie besonders gravierende Verstöße darstellen.

Auswirkungen von Tilgungen auf den Punktestand

Die Tilgung der Punkte erfolgt automatisch nach Ablauf der jeweiligen Verjährungsfrist, sofern in der Zwischenzeit keine neuen Verstöße begangen wurden, die die Frist verlängern. Es gibt einige wichtige Punkte, die Autofahrer bezüglich der Tilgung wissen sollten:

  • Keine Kombination von Tilgungsfristen: Jede Verjährungsfrist läuft unabhängig von anderen Verstößen. Es gibt keine „Kombination“ von Tilgungsfristen, bei der alle Punkte gemeinsam verfallen würden.
  • Keine Tilgung bei neuen Verstößen: Wenn ein neuer Verkehrsverstoß begangen wird, der zu einer Punkteeintragung führt, wird die Verjährungsfrist für bereits bestehende Punkte nicht verlängert. Jede Frist läuft separat ab.
  • Keine Reduzierung der Frist: Die Verjährungsfristen sind festgelegt und können nicht verkürzt werden. Es gibt keine Möglichkeit, durch „gutes Verhalten“ oder freiwillige Maßnahmen die Verjährungsfristen zu reduzieren.

Was passiert nach der Tilgung?

Sobald die Punkte verjährt sind, werden sie aus dem Fahreignungsregister gelöscht und haben keinen Einfluss mehr auf den Punktestand des Fahrers. Das bedeutet, dass diese Punkte auch nicht mehr herangezogen werden können, um Sanktionen wie Fahrverbote oder den Führerscheinentzug zu begründen.

Sonderfälle und Ausnahmen

Es gibt einige wenige Sonderfälle, in denen die Verjährungsfristen von den üblichen Regelungen abweichen können. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung angefochten wird oder in denen es zu Verzögerungen bei der Rechtskraft eines Bescheids kommt. In solchen Fällen ist es ratsam, sich direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt oder bei einem Anwalt für Verkehrsrecht zu informieren.

Durch das Verständnis der Verjährungs- und Tilgungsfristen können Autofahrer besser einschätzen, wie lange sie mit bestimmten Punkten rechnen müssen und wann diese automatisch gelöscht werden. Regelmäßige Abfragen des Punktestands können helfen, den Überblick zu behalten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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Punkte in Flensburg abbauen – So geht’s?

Wenn sich Punkte im Fahreignungsregister ansammeln, stellt sich für viele Autofahrer die Frage, wie sie diese wieder loswerden können. Der Abbau von Punkten in Flensburg ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, jedoch nicht unbegrenzt. Es gibt spezielle Maßnahmen, die Verkehrsteilnehmer ergreifen können, um ihren Punktestand zu reduzieren und so einer möglichen Führerscheinentziehung vorzubeugen.

Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

Eine der effektivsten Methoden zum Abbau von Punkten ist die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Dieses Seminar kombiniert verkehrspädagogische Schulungen mit einer verkehrspsychologischen Beratung und ist darauf ausgelegt, das Verhalten im Straßenverkehr nachhaltig zu verbessern.

Voraussetzungen für den Punkteabbau:

  • Punktestand: Punkte können nur abgebaut werden, wenn der Fahrer nicht mehr als 5 Punkte hat. Bei 6 oder mehr Punkten ist ein Abbau durch ein Seminar nicht mehr möglich.
  • Freiwilligkeit: Das Seminar muss freiwillig besucht werden. Ist es gerichtlich oder behördlich angeordnet, erfolgt kein Punkteabbau.
  • Zeitliche Begrenzung: Punkte können durch die Teilnahme an einem Seminar nur einmal innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden.

Ablauf des Fahreignungsseminars:

  1. Verkehrspädagogische Schulung: Diese besteht aus zwei Modulen à 90 Minuten, die von einem speziell geschulten Fahrlehrer durchgeführt werden. Hierbei geht es um das Erkennen und Vermeiden von Fehlverhalten im Straßenverkehr.
  2. Verkehrspsychologische Beratung: Die Beratung erfolgt in zwei Sitzungen à 75 Minuten durch einen Verkehrspsychologen. Ziel ist es, die individuellen Ursachen für riskantes Fahrverhalten zu ermitteln und Strategien zur Verhaltensänderung zu entwickeln.

Ergebnis: Nach erfolgreicher Teilnahme an beiden Teilen des Seminars wird dem Kraftfahrt-Bundesamt eine Bescheinigung vorgelegt, woraufhin 1 Punkt aus dem Register gestrichen wird.

Punkteabbau durch freiwillige Maßnahmen

Neben dem Fahreignungsseminar gibt es auch andere Möglichkeiten, um das Risiko eines hohen Punktestands zu minimieren, auch wenn diese nicht direkt zum Abbau von Punkten führen.

Vermeidung weiterer Verstöße:

  • Defensives Fahren: Durch eine umsichtige und defensive Fahrweise lassen sich weitere Verkehrsverstöße vermeiden, was dazu führt, dass keine neuen Punkte hinzukommen.
  • Regelmäßige Überprüfung: Eine regelmäßige Abfrage des Punktestands hilft, den Überblick zu behalten und das Fahrverhalten rechtzeitig anzupassen.

Verjährung abwarten:

  • Wenn sich die Punkte nicht durch ein Seminar abbauen lassen, bleibt die Möglichkeit, die Verjährungsfristen abzuwarten, bis die Punkte automatisch gelöscht werden (siehe Punkt 6). Dies erfordert jedoch diszipliniertes Fahren ohne weitere Verstöße.

Einschränkungen beim Punkteabbau

Es ist wichtig zu beachten, dass der Punkteabbau nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist und nicht für alle Punktearten gilt. Schwerwiegende Verstöße, die mit zwei oder drei Punkten geahndet wurden, können durch ein Seminar nicht abgebaut werden. Ebenso gibt es keine Möglichkeit, Punkte zu reduzieren, die durch Straftaten entstanden sind.

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Vom Bußgeldbescheid zur Aufhebung – so läuft’s ab:

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Am Ende entscheidet sich, ob Ihre Strafe reduziert oder komplett fallen gelassen wird. Wir kontaktieren Sie unverzüglich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten Blitzereinspruch.de

Blitzereinspruch steht Ihnen für folgende Fälle zur Seite:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wechsellicht-, Dauerlicht-, Grünpfeilverstoß (Ampel)
  • Abstandsverstoß
  • Mobiltelefonverstoß
  • Alkohol/Betäubungsmitteleinfluss

Zögern Sie aber nicht, auch andere Bußgeldbescheide aus dem Verkehrsbereich hochzuladen – jeder Antrag wird von uns kostenfrei und individuell geprüft und bewertet.

Ab 3 Punkten kommt es zu einem zeitweisen Entzug der Fahrerlaubnis. Man darf jedoch bis zu 7 Punkte im Fahreignungsregister haben, bevor dauerhafte Konsequenzen drohen. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen. Das bedeutet, dass der Führerschein abgegeben werden muss, und eine Wiedererlangung ist nur nach einer Sperrfrist und einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich. Daher ist es wichtig, seinen Punktestand regelmäßig zu überwachen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Punktestand zu reduzieren.

Punkte in Flensburg verfallen nach festgelegten Fristen, die je nach Schwere des Verstoßes zwischen 2,5 und 10 Jahren liegen. Diese Fristen beginnen ab dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils.

Ein Fahrverbot kann bereits ab 4 Punkten verhängt werden, jedoch ist es keine automatische Konsequenz allein durch den Punktestand. Ein Fahrverbot wird in der Regel dann verhängt, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt, der mit 2 Punkten geahndet wird (z.B. Überfahren einer roten Ampel) oder bei wiederholten Verstößen. Ab 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis, was ein dauerhafteres Fahrverbot bedeutet.

Ja, es kann vorkommen, dass Punkte fälschlicherweise oder aufgrund von Missverständnissen eingetragen werden. In solchen Fällen sollte man sich an das Kraftfahrt-Bundesamt wenden, um den Eintrag prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

Punkte können durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden, allerdings nur bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten und nur einmal innerhalb von fünf Jahren.

Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen. Der Führerschein muss abgegeben werden, und eine Wiedererlangung ist nur nach einer Sperrfrist und einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.

Während durch freiwillige Fahrsicherheitstrainings keine direkten Punkte abgebaut werden, kann defensives Fahren und die Teilnahme an solchen Schulungen dazu beitragen, weitere Verkehrsverstöße und damit zusätzliche Punkte zu vermeiden.

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Wieso ist die Erstprüfung kostenlos?

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Christian Solmecke, WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

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