Bußgeldbescheid erhalten?
Jetzt Blitzer anfechten!
Wir bewahren Sie vor Bußgeldern. Wir retten Ihren Führerschein!
✔ über 10.000 Mandate ✔ 80 % der Bescheide sind anfechtbar ✔ Kostenlos & unverbindlich
Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen?
Blitzeranwalt Christian Solmecke: “Haben Sie einen Bußgelbescheid erhalten? Darum sollten Sie sofort Ihren Bußgeldbescheid anfechten.”
Blitzereinspruch
Zu Unrecht geblitzt? Darum sind Bußgeldbescheide durch Blitzer häufig fehlerhaft
Die gute Nachricht vorab: Sollten Sie ein Blitzerfoto erhalten haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt. Untersuchungen haben gezeigt, dass jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Das liegt zum einen in der fehleranfälligen Technik und zum anderen in den strengen Vorschriften der Behörden.
Blitzer anfechten: 7 Gründe, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben
Lassen Sie fehlerhafte Bußgeldbescheide nicht auf sich sitzen! Wer sein Blitzerfoto anfechtet, kann Geld und Punkte in Flensburg sparen und sogar seinen Führerschein retten. Dafür ist jedoch eine gute Begründung wichtig.
Vor allem eine fehlerhafte Messung gibt Anlass dazu, Widerspruch gegen den Blitzer zu erheben. Kann beispielsweise eine falsche Ausrichtung oder Bedienung des Geräts nachgewiesen werden oder sind Sie auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifizierbar, stehen die Chancen gut, dass Ihrem Blitzer-Einspruch stattgegeben wird.
Bei folgenden Fehlern konnten wir bereits tausenden von Mandanten helfen:
✓ Nicht korrekt geeichte Geräte ✓ Ungeeignetes oder nicht ausreichend geschultes Personal ✓ Zu wenig oder unscharfe Blitzerfotos ✓ Messfehler ✓ Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung ✓ Fehlende Zeugen ✓ Zu hohes Bußgeld
Mit Blitzeranwalt Christian Solmecke gelangen Sie zu Ihrem Recht!
Sie wollen gegen ein Blitzerfoto vorgehen? Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Gutachtern hat bereits tausende Bußgeldbescheide geprüft und ist immer wieder verwundert, wie fahrlässig Behörden oftmals arbeiten. Nicht jeder Fehler macht Ihren Bußgeldbescheid unwirksam. Dennoch können wir Sie häufig von Ihrem Bußgeld befreien.
Zögern Sie nicht, unser Angebot einer kostenlosen Überprüfung anzunehmen. Dafür müssen Sie lediglich Ihren Bußgeldbescheid hochladen. Nehmen Sie noch heute die Ünterstützung Ihres Online-Blitzeranwalts in Anspruch!
Nicht zu lange warten nach dem Bußgeldbescheid!
Fristen beim Blitzer-Einspruch
Jeder kennt es: Sie sind kurz unaufmerksam im Auto, achten nicht auf die Geschwindigkeit und schon blitzt es rot und in wenigen Tagen erhalten Sie das Blitzerfoto. Jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. In jedem Falle sollten Sie keine entscheidenden Blitzer-Fristen verstreichen lassen.
Ist die Frist abgelaufen, ohne, dass Sie Einspruch eingelegt haben, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Das heißt, dass eine weitere Überprüfung ausgeschlossen ist. Um dies zu umgehen, laden Sie Ihren Bußgeldbescheid ganz einfach hier hoch.
Wiederholt Geschwindigkeit überschritten: Das kann passieren
Sollten Sie öfters „Verkehrssünden“ begehen, besteht die Gefahr, dass die Behörden Sie als Wiederholungstäter eingestufen. Wiederholungstäter sollen mit verschiedenen Maßnahmen zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sensibilisiert werden. Das heißt: Die Strafen sind empfindlicher und wesentlich teurer.
Aber ab wann gilt man als Wiederholungstäter?
Wiederholte Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 26 km/h
Werden Sie zum zweiten oder sogar zum dritten Mal geblitzt, droht ein Fahrverbot von einem Monat.
Wiederholungstäter in der Probezeit:
In der Probezeit ist die Schwelle zum Führerscheinentzug sehr niedrig. Wer in der Probezeit zweimal mit mehr als 21 km/h geblitzt wird, kann als Wiederholungstäter eingestuft werden. Zudem drohen die Verlängerung der Probezeit, die Anordnung eines Aufbauseminars sowie der Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung.
Wer in der Probezeit geblitzt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese können von einer Verlängerung der Probezeit bis hin zu einem Aufbauseminar reichen. Gerade hier lohnt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren.
Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit: Das erwartet Fahranfänger
Verkehrsverstöße während der Probezeit sind in zwei Kategorien aufgeteilt: in A- und B-Verstöße:
Wer mit mehr als 20 km/h zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, über eine rote Ampel fährt oder unter Drogen- oder Alkohol-Einfluss fährt, der begeht einen sogenannten A-Verstoß. Die Folge: sofortige Verlängerung der Probezeit und die verpflichtende Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Bei anschließenden Verstößen droht Ihnen sogar der komplette Führerscheinentzug.
Allerdings sind hier über 70 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft! Holen Sie sich also auf jeden Fall eine fachliche Einschätzung ein.
Wurden Sie mit unter 20 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt oder wurden mit abgefahrenen Reifen erwischt, so begehen Sie einen B-Verstoß. Außer einem entsprechenden Verwarngeld drohen Ihnen hierbei keine weiteren Konsequenzen.
Doch Achtung: Zwei B-Verstöße zählen wie ein A-Verstoß. Kontaktieren Sie daher im besten Falle bereits bei einem B-Verstoß einen Blitzeranwalt.
Blitzer Strafen anfechten: Wir bearbeiten Ihren Fall!
Sie wurden geblitzt und gehen von einem Fehler aus? Wir bieten unseren Service jedem an – egal, ob Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung, das Überfahren einer roten Ampel oder eine andere Verkehrsübertretung vorgeworfen wird. Wir bewerten die Erfolgschancen schnell und geben Ihnen umgehend eine Rückmeldung. Probieren Sie den von Online-Blitzeranwalt Christian Solmecke empfohlenen Service einfach mal aus!
Bußgeld
Bußgelder können mitunter hoch ausfallen. Wir bemühen uns darum, sie ganz loszuwerden oder zumindest zu reduzieren.
Punkte in Flensburg
Strafpunkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sind besonders ärgerlich. Wir versuchen, sie abzuwenden.
Führerscheinentzug
Der "Worst Case" bei den Verkehrsstrafen kann zu massiven Einschnitten in den Alltag führen. Wir retten Ihren Führerschein!
Vom Bußgeldbescheid zur Aufhebung – So geht Blitzer anfechten mit Blitzereinspruch.de:
1. Persönliche Daten eingeben:
Sie füllen das Formular auf der nachfolgenden Seite aus – schnell & einfach.
2. Bußgeldbescheid hochladen:
Sie laden den Bußgeldbescheid hoch. Achten Sie darauf, dass alle Seiten des Bußgeldbescheids gut lesbar sind.
3. Bescheid Prüfen:
Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und bewerten kostenlos die Chancen auf Erfolg beim Einlegen eines Einspruchs.
4. Blitzer-Einspruch einlegen:
Unsere Anwälte legen Einspruch bei der zuständigen Behörde ein und versuchen, Ihr Bußgeld abzuwenden.
5. Behördenkommunikation:
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Behörde und teilen Ihnen alle Entwicklungen mit.
6. Ergebnis:
Am Ende entscheidet sich, ob Ihre Strafe reduziert oder komplett fallen gelassen wird. Wir kontaktieren Sie unverzüglich.
Sie wollen gegen eine Blitzer Strafe vorgehen: Bei uns sind Sie sicher
Ich wurde geblitzt – und nun? Haben Sie immer im Hinterkopf, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft und damit einhergehende Blitzer Strafen ungerechtfertigt sind. Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen dabei, zu Ihrem Recht zu gelangen:
Kostenlose Erstprüfung
Blitzereinspruch prüft jeden Bußgeldbescheid komplett kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist auch das Einlegen des Einspruchs kostenlos.
Betreuung durch erfahrene Anwälte
Hinter Blitzereinspruch stecken Christian Solmecke und renommierte Rechtsanwälte, die Ihre Erfolgschancen gegen Ihren Bußgeldbescheid massiv erhöhen.
Rechtssicherheit
Wer Einspruch einlegt und sich nicht mit der Materie auskennt, riskiert häufig Fehler. Unser Team qualifizierter Anwälte sorgt dafür, dass jeder durch Blitzereinspruch eingelegte Einspruch rechtssicher ist.
Serverstandort Deutschland
All unsere Systeme laufen ausschließlich auf deutschen Servern – in Zeiten der globalen Vernetzung keine Selbstverständlichkeit. Bei uns sind Ihre Daten sicher.
Verantwortlicher Datenumgang
Ihre Daten nutzen wir nur für den Zweck, für den Sie sie uns geben: das Abwenden Ihres Bußgeldbescheids. Wir werden Ihre Daten niemals verkaufen oder anderweitig nutzen.
DSGVO-konform
Wir schreiben Datenschutz nicht erst seit der Datenschutz-Grundverordnung groß. Seien Sie versichert, dass all unsere Vorgänge DSGVO-Konform ablaufen.
Hohe Erfolgschancen
Vereinfachter Einspruch
Jahrelange Erfahrung
100% vertrauenswürdig
Drohendes Bußgeld aufgrund von Blitzerbescheid? Gehen Sie gegen das Blitzerfoto vor! Nutzen Sie unsere kostenlose Erstprüfung!
Wir von Blitzereinspruch verstehen es als kostenlosen Service, Sie durch unsere Anwälte über Ihre Chancen bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu beraten. Durch die langjährige Erfahrung und unseres Teams von professionellen Fachanwälten bewerten wir diese Chancen extrem akkurat und geben so eine gute Prognose über die Aussichten auf Erfolg beim Einlegen eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheide.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist aber nicht nur die Erstprüfung, sondern der gesamte Vorgang für Sie kostenlos – denn Ihre Versicherung übernimmt die Kosten für den Einspruch.
Probieren Sie Blitzereinspruch einfach mal aus und lassen Sie Ihre Chancen auf die erfolgreiche Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich prüfen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Nicht immer ist alles selbsterklärend – besonders, wenn es um so komplexe Prozesse wie das Anfechten von Bußgeldbescheiden geht. Hier ist es selbstverständlich, dass einige Fragen offen bleiben.
Mit dieser Komplexität kommen Sie im Normalfall niemals in Verbindung, da wir jeden Schritt für Sie übernehmen. Trotzdem haben wir die meist gestellten Fragen mit den passenden Antworten in den folgenden Punkten für Sie zusammengefasst:
Fragen und Antworten zu Ihrem Blitzer-Bußgeldbescheid
Folgende Kriterien sprechen für ein ungültiges Blitzerfoto:
- Kennzeichen nicht eindeutig zu erkennen
- Unscharfe Aufnahme
- Aufnahme, die durch Reflexionen gestört ist
Die Akteneinsicht gibt darüber Gewissheit, ob auch das Originalfoto derartige Mängel aufweist. Ist dies der Fall, können Sie das Blitzerfoto anfechten. Nehmen Sie hierfür unsere Expertise in Anspruch!
Bei einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid haben Sie 14 Tage Zeit, das Bußgeld zu bezahlen.
Sie können Einspruch gegen einen Blitzer einlegen und den Bußgeldbescheid damit abwenden oder mindern. Das Team von Blitzereinspruch bietet Ihnen dafür eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung an und übernimmt auf Wunsch den gesamten Prozess für Sie.
Die Frist, Einspruch gegen einen Blitzer einzulegen, beträgt zwei Wochen ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids. Danach ist der Bescheid rechtskräftig.
Wenn Sie geblitzt wurden und Ihnen innerhalb von drei Monaten kein Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen zugestellt wurde, verfällt die Ordnungswidrigkeit. Die finale Verjährung tritt nach zwei Jahren ein – auch, wenn Sie sich noch im Verfahren befinden.
Fragen und Antworten Blitzereinspruch.de
Blitzereinspruch steht Ihnen für folgende Fälle zur Seite:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Wechsellicht-, Dauerlicht-, Grünpfeilverstoß (Ampel)
- Abstandsverstoß
- Mobiltelefonverstoß
- Alkohol/Betäubungsmitteleinfluss
Zögern Sie aber nicht, auch andere Bußgeldbescheide aus dem Verkehrsbereich hochzuladen – jeder Antrag wird von uns kostenfrei und individuell geprüft und bewertet.
Sobald wir Ihre hochgeladenen Dokumente erhalten haben, beginnen wir mit der Arbeit. Im ersten Schritt überprüfen wir die Vollständigkeit der Unterlagen und werfen einen ersten anwaltlichen Blick darauf, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Ist alles vorhanden und wir haben uns einen Überblick verschafft, geben unsere Verkehrsrechtsanwälte Ihnen Ratschläge dazu, wie Sie weiter verfahren sollten – entweder per E-Mail oder telefonisch.
Beispiel 1:
Sie wurden mit 5km/h zu viel geblitzt und müssen 15 Euro zahlen. Unsere Anwälte werden Ihnen in der Regel per E-Mail dazu raten, die 15 Euro zu zahlen und die Sache damit auf sich beruhen zu lassen.
Beispiel 2:
Sie wurden innerorts mit 22km/h zu viel geblitzt. Ihnen droht neben einer saftigen Geldstrafe zusätzlich ein Fahrverbot. Unsere Anwälte werden sich umgehend telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen die möglichen Handlungsalternativen besprechen. Sobald Sie eine Entscheidung getroffen haben, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Behörde und halten Sie stets informiert.
Ein Bußgeldverfahren kann nur vor Gericht bestehen, wenn der Verstoß im Detail dokumentiert ist und alle verwendeten Messgeräte einwandfrei geeicht, installiert und bedient wurden. Aufgrund dieser umfangreichen Vorgaben kann es zum Beispiel immer wieder zu Formfehlern kommen, welche zur Einstellung des gesamten Verfahrens oder einer Strafmilderung führen können.
Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Gründe, die uns bei unseren Bemühungen für Sie unterstützen können. Insbesondere, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, Sie aber aus beruflichen Gründen dringend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um ein Fahrverbot abzuwenden.
Wir können nur aktiv werden, wenn die Einspruchsfrist Ihres Bußgeldbescheids noch nicht abgelaufen ist. Achten Sie daher auf das genaue angegebene Datum Ihres Bußgeldbescheids und kontaktieren Sie uns zwingend vor diesem Datum. Die in Ihrem Anhörungsbogen genannten Fristen sind dagegen nicht zu beachten.
Blitzereinspruch ist in etwa 70 % aller Fälle für Sie erfolgreich. In ca. 30 % unserer Fälle können wir für unsere Kunden keine Milderung oder Einstellung erreichen.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie den Service von Blitzereinpruch.de nutzen. Unsere Anwälte prüfen auch dann Ihre Einspruch-Möglichkeiten kostenfrei. Alle weiteren Schritte werden dann mit Ihnen eng abgestimmt.
Sollten Sie nach der kostenlosen Erstprüfung feststellen, dass sich ein rechtliches Vorgehen gegen Ihren Bescheid empfiehlt, kann eine Beauftragung auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung erfolgen. Sollte es sich um ein aufwändigeres Verfahren handeln, kann dies jedoch schnell teuer werden.
Unsere Empfehlung daher: Versichern Sie sich rückwirkend! Unser Versicherungspartner, die ARAG Versicherung Deutschland, bietet eine sogenannte Rückversicherung an. Mit dem „ARAG Verkehrsrechtsschutz-Sofort-Paket“ sind bei Abschluss auch Fälle gedeckt, die bereits entstanden sind. Alle Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen – wenn erforderlich durch alle Instanzen. Je nach Höhe Ihres Bußgeldbescheides kann sich eine Rückwärtsversicherung entsprechend lohnen – zumal Sie auch für zukünftige Fälle rechtlich abgesichert sind!
Hier geht es zur Online-Buchung der Rückwärtsversicherung:
Unsere kostenlose Erstprüfung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 bis 24 Stunden. Sollten Sie sich anschließend dafür entscheiden, gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen, müssen wir vollständige Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldstelle beantragen. Blitzereinspruch.de beginnt unmittelbar mit der Prüfung, sobald die entsprechende Akte vorliegt. Die anschließende Prüfung samt der juristischen Bewertung nimmt etwa 6 Wochen in Anspruch.
Die Prüfung des Bußgeldverfahrens durch unsere Anwälte ist kostenlos. Sollten nach der juristischen Prüfung Kosten im weiteren Vorgehen absehbar sein, wird dies im Vorfeld mit Ihnen besprochen und alle weiteren Schritte nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung eingeleitet.
Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid übernehmen unsere Anwälte im Rahmen der Akteneinsicht. Gleiches gilt auch für eine mögliche Rücknahme des Einspruchs.
Selbst wenn Sie bereits Einspruch eingelegt haben, werden unsere Anwälte rein vorsorglich ebenfalls Einspruch einlegen. Danach erfolgt die weitere Korrespondenz direkt mit unseren Anwälten.
Wir können leider nur die im Anhörungsbogen bzw. im Bußgeldbescheid genannte Person vertreten.
Die Zeit läuft – jetzt fristgerecht Einspruch erheben!
„Ich wusste nicht, dass es so einfach ist, fehlerhafte Blitzer anzufechten. Bei Blitzeranwalt Christian Solmecke und seinem Team habe ich meinen Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen lassen und anschließend erfolgreich Einspruch eingelegt. Dank Rechtsschutzversicherung komplett kostenlos!“
„Blitzer anfechten? Mit Blitzereinspruch kein Problem! Der ganze Prozess war total unkompliziert. Schon nach einem Tag lag mir eine erste Einschätzung des Expertenteams vor. Ich würde jedem raten, seinen Bußgeldbescheid prüfen zu lassen – es lohnt sich!“