FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nicht immer ist alles selbsterklärend – besonders, wenn es um so komplexe Prozesse wie das Anfechten von Bußgeldbescheiden geht. Hier ist es selbstverständlich, dass einige Fragen offen bleiben.

Mir dieser Komplexität kommen Sie im Normalfall niemals in Verbindung, da wir jeden Schritt für Sie übernehmen. Trotzdem haben wir die meist gestellten Fragen mit den passenden Antworten in den folgenden Punkten für Sie zusammengefasst:

Fragen und Antworten

Blitzereinspruch steht Ihnen für folgende Fälle zur Seite:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wechsellicht-, Dauerlicht-, Grünpfeilverstoß (Ampel)
  • Abstandsverstoß
  • Mobiltelefonverstoß
  • Alkohol/Betäubungsmitteleinfluss

Zögern Sie aber nicht, auch andere Bußgeldbescheide aus dem Verkehrsbereich hochzuladen – jeder Antrag wird von uns kostenfrei und individuell geprüft und bewertet.

Sobald wir Ihre hochgeladenen Dokumente erhalten haben, beginnen wir mit der Arbeit. Im ersten Schritt überprüfen wir die Vollständigkeit der Unterlagen und werfen einen ersten anwaltlichen Blick darauf, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Ist alles vollständig und wir haben uns einen Überblick verschafft, geben unsere Verkehrsrechtsanwälte Ihnen Ratschläge dazu, wie Sie weiter verfahren sollten – entweder per E-Mail oder telefonisch.

Beispiel 1:

Sie wurden mit 5km/h zu viel geblitzt und müssen 15 Euro zahlen. Unsere Anwälte werden Ihnen in der Regel per E-Mail dazu raten, die 15 Euro zu zahlen und die Sache damit auf sich beruhen zu lassen.

Beispiel 2:

Sie wurden innerorts mit 22km/h zu viel geblitzt. Ihnen droht neben einer saftigen Geldstrafe zusätzlich ein Fahrverbot. Unsere Anwälte werden sich umgehend telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen die möglichen Handlungsalternativen besprechen. Sobald Sie eine Entscheidung getroffen haben, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Behörde und halten Sie stets informiert.

Ein Bußgeldverfahren kann nur vor Gericht bestehen, wenn der Verstoß im Detail dokumentiert ist und alle verwendeten Messgeräte einwandfrei geeicht, installiert und bedient wurden. Aufgrund dieser umfangreichen Vorgaben kann es zum Beispiel immer wieder zu Formfehlern kommen, welche zur Einstellung des gesamten Verfahrens oder einer Strafmilderung führen können. Auch daneben gibt es noch zahlreiche weitere Gründe, die uns bei unseren Bemühungen für Sie unterstützen können. Insbesondere wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, Sie aber aus beruflichen Gründen dringend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um ein Fahrverbot abzuwenden.

Wir können nur aktiv werden, wenn die Einspruchsfrist Ihres Bußgeldbescheids noch nicht abgelaufen ist. Achten Sie daher auf das genaue angegebene Datum Ihres Bußgeldbescheids und kontaktieren Sie uns zwingend vor diesem Datum. Die in Ihrem Anhörungsbogen genannten Fristen sind dagegen nicht zu beachten.

Blitzereinspruch ist in etwa 70% aller Fälle für Sie erfolgreich. In ca. 30% unserer Fälle können wir für unsere Kunden keine Milderung oder Einstellung erreichen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie den Service von Blitzereinpruch.de nutzen. Unsere Anwälte prüfen auch dann Ihre Einspruch-Möglichkeiten kostenfrei. Alle weiteren Schritte werden dann mit Ihnen eng abgestimmt.

Sollten Sie nach der kostenlosen Erstprüfung feststellen, dass sich ein rechtliches Vorgehen gegen Ihren Bescheid empfiehlt, kann eine Beauftragung auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung erfolgen. Sollte es sich um ein aufwändigeres Verfahren handeln, kann dies jedoch schnell teuer werden.

Unsere Empfehlung daher: versichern Sie sich rückwirkend! Unser Versicherungspartner, die ARAG Versicherung Deutschland, bietet eine sogenannte Rückversicherung an. Mit dem „ARAG Verkehrsrechtsschutz-Sofort-Paket“ sind bei Abschluss auch Fälle gedeckt, die bereits entstanden sind. Alle Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen – wenn erforderlich durch alle Instanzen. Je nach Höhe Ihres Bußgeldbescheides kann sich eine Rückwärtsversicherung entsprechend lohnen – zumal Sie auch für zukünftige Fälle rechtlich abgesichert sind!

Hier geht es zur Online-Buchung der Rückwärtsversicherung:

Rückwärts-Versicherung buchen

Unsere kostenlose Erstprüfung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 bis 24 Stunden. Sollten Sie sich anschließend dafür entscheiden, gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen, müssen wir vollständige Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldstelle beantragen. Blitzereinspruch.de beginnt unmittelbar mit der Prüfung, sobald die entsprechende Akte vorliegt. Die anschließende Prüfung samt der juristischen Bewertung nimmt etwa 6 Wochen in Anspruch.

Die Prüfung des Bußgeldverfahrens durch unsere Anwälte ist kostenlos. Sollten nach der juristischen Prüfung Kosten im weiteren Vorgehen absehbar sein, wird dies im Vorfeld mit Ihnen besprochen und alle weiteren Schritte nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung eingeleitet.

Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid übernehmen unsere Anwälte im Rahmen der Akteneinsicht. Gleiches gilt auch für eine mögliche Rücknahme des Einspruchs.

Selbst wenn Sie bereits Einspruch eingelegt haben, werden unsere Anwälte rein vorsorglich ebenfalls Einspruch einlegen. Danach erfolgt die weitere Korrespondenz direkt mit unseren Anwälten.

Wir können leider nur die im Anhörungsbogen bzw. im Bußgeldbescheid genannte Person vertreten.

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