In 30er Zone geblitzt:

Ihnen droht ein Bußgeld in Höhe 800 €, sowie bis zu 3 Monate Fahrverbot.

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✔ über 10.000 Mandate ✔ 80 % der Bescheide sind anfechtbar ✔ Kostenlos & unverbindlich

In 30er Zone geblitzt: Bußgeldkatalog

Diese Bußgelder können Sie erwarten, wenn Sie in einer 30er Zone geblitzt werden.

Verstoß
Bußgeld
Pkt.
FVerbot
Einspruch
bis 10 km/h
30 €
-
-
eher nicht
11 -15 km/h
50 €
-
-
eher nicht
16 - 20 km/h
70 €
-
-
eher nicht
21 - 25 km/h
115 €
1
-
26 - 30 km/h
180 €
1
1 Monat*
31 - 40 km/h
260 €
2
1 Monat
41 - 50 km/h
400 €
2
1 Monat
51 - 60 km/h
560 €
2
2 Monate
61 - 70 km/h
700 €
2
3 Monate
über 70 km/h
800 €
2
3 Monate

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Christian Solmecke: “Darum lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, wenn Sie in einer 30er Zone geblitzt wurden.”

Blitzereinspruch

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In 30er Zone geblitzt: Darum sind Bußgeldbescheide häufig fehlerhaft

Die gute Nachricht vorab: Sollten Sie in einer 30er Zone geblitzt werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt. Untersuchungen haben gezeigt, dass jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Das liegt zum einen in der fehleranfälligen Technik und zum anderen in den strengen Vorschriften der Behörden.

Bei folgenden Fehlern konnten wir bereits tausenden von Mandanten helfen:


Nicht korrekt geeichte Geräte ungeeignetes oder nicht ausreichend geschultes Personal zu wenig oder unscharfe Blitzerfotos Messfehler  fehlende Rechtsbehelfsbelehrung fehlende Zeugen zu hohes Bußgeld

Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Gutachtern hat bereits tausende Bußgeldbescheide geprüft und ist immer wieder verwundert, wie fahrlässig oftmals aufseiten der Behörden gearbeitet wird. Zwar macht nicht jeder Fehler Ihren Bußgeldbescheid unwirksam, aber häufig können wir Sie von Ihrem Bußgeld befreien.

Zögern Sie also nicht, unser Angebot einer kostenlosen Überprüfung anzunehmen. Dafür müssen Sie lediglich Ihren Bußgeldbescheid hochladen.

Christian Solmecke
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Nicht zu lange warten! Fristen beim Einspruch

Jeder kennt es, man ist kurz unaufmerksam im Auto, achtet nicht auf die Geschwindigkeit und schon blitzt es rot. Jetzt gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und in jedem Falle keine entscheidenden Fristen verstreichen zu lassen.

Denn für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid besteht eine Frist von lediglich zwei Wochen.

Sollte diese Frist abgelaufen, ohne, dass Sie Einspruch eingelegt haben, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Das heißt, dass eine weitere Überprüfung ausgeschlossen ist. Um dies zu umgehen, laden Sie Ihren Bußgeldbescheid ganz einfach hier hoch.

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Wiederholt Geschwindigkeit in einer 30er Zone überschritten: Das kann passieren

Sollten Sie öfters „Verkehrssünden“ begehen, können Sie von den Behörden als Wiederholungstäter eingestuft werden. Wiederholungstäter sollen mit verschiedenen Maßnahmen zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sensibilisiert werden. Das heißt: Die Strafen sind empfindlicher und wesentlich teurer.

Aber ab wann gilt man als Wiederholungstäter?

Wiederholt mit mehr als 26 km/h in einer 30er-Zone geblitzt

Werden Sie zum zweiten oder sogar zum dritten Mal geblitzt, droht ein Fahrverbot von einem Monat.

Wiederholungstäter in der Probezeit:

In der Probezeit ist die Schwelle zum Führerscheinentzug sehr niedrig. Wer in der Probezeit zweimal mit mehr als 21 km/h geblitzt wird, kann als Wiederholungstäter eingestuft werden. Es können auch Verlängerung der Probezeit, Anordnung eines Aufbauseminars sowie der Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung drohen

Blitzer auf einer Straße mit Verkehr

In 30er Zone geblitzt während der Probezeit: Das erwartet Fahranfänger

Wer in der Probezeit geblitzt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese können von einer Verlängerung der Probezeit bis hin zu einem Aufbauseminar reichen. Gerade hier lohnt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren.

Verkehrsverstöße während der Probezeit sind in zwei Kategorien aufgeteilt: in A- und B-Verstöße:

A-Verstoß in der Probezeit: Wer mit mehr als 20 km/h zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, über eine rote Ampel fährt oder unter Drogen- oder Alkohol-Einfluss fährt, der begeht einen sogenannten A-Verstoß. Die Folge: sofortige Verlängerung der Probezeit und die verpflichtende Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Bei anschließenden Verstößen droht Ihnen sogar der komplette Führerscheinentzug. 

Allerdings sind hier über 70 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft! Holen Sie sich also auf jeden Fall eine fachliche Einschätzung ein.

B-Verstoß in der Probezeit: Wurden Sie mit unter 20 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt oder wurden mit abgefahrenen Reifen erwischt, so begehen sie einen B-Verstoß. Hierbei drohen außer einem entsprechenden Verwarngeld keine weiteren Konsequenzen. Doch Achtung: Zwei B-Verstöße zählen wie ein A-Verstoß. Kontaktieren Sie daher im besten Falle bereits bei einem B-Verstoß einen Anwalt.

Blitzer Strafen anfechten: Wir bearbeiten Ihren Fall!

Sie wurden geblitzt und gehen von einem Fehler aus? Wir bieten unseren Service jedem an – egal, ob Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung, das Überfahren einer roten Ampel oder eine andere Verkehrsübertretung vorgeworfen wird. Wir bewerten die Erfolgschancen schnell und geben Ihnen umgehend eine Rückmeldung. Probieren Sie den von Online-Blitzeranwalt Christian Solmecke empfohlenen Service einfach mal aus!

Bußgeld

Bußgelder können mitunter hoch ausfallen. Wir bemühen uns darum, sie ganz loszuwerden oder zumindest zu reduzieren.

Punkte in Flensburg

Strafpunkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sind besonders ärgerlich. Wir versuchen, sie abzuwenden.

Führerscheinentzug

Der "Worst Case" bei den Verkehrsstrafen kann zu massiven Einschnitten in den Alltag führen. Wir retten Ihren Führerschein!

In 30er Zone geblitzt
Vom Bußgeldbescheid zur Aufhebung – so läuft’s ab:

1. Persönliche Daten eingeben:

Sie füllen das Formular auf der nachfolgenden Seite aus.

2. Bußgeldbescheid hochladen:

Sie laden den Bußgeldbescheid hoch. Achten Sie darauf, dass alle Seiten des Bußgeldbescheids gut lesbar sind.

3. Bescheid Prüfen:

Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und bewerten kostenlos die Chancen auf Erfolg beim Einlegen eines Einspruchs.

4. Einspruch einlegen:

Unsere Anwälte legen Einspruch ein bei der zuständigen Behörde und versuchen, Ihr Bußgeld abzuwenden.

5. Behördenkommunikation:

Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Behörde und teilen Ihnen alle Entwicklungen mit.

6. Ergebnis:

Am Ende entscheidet sich, ob Ihre Strafe reduziert oder komplett fallen gelassen wird. Wir kontaktieren Sie unverzüglich.

Sie wollen gegen eine Blitzer Strafe vorgehen: Bei uns sind Sie sicher

Ich wurde geblitzt – und nun? Haben Sie immer im Hinterkopf, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft und damit einhergehende Blitzer Strafen ungerechtfertigt sind. Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen dabei, zu Ihrem Recht zu gelangen:

Kostenlose Erstprüfung

Blitzereinspruch prüft jeden Bußgeldbescheid komplett kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist auch das Einlegen des Einspruchs kostenlos.

Betreuung durch erfahrene Anwälte

Hinter Blitzereinspruch stecken Christian Solmecke und renommierte Rechtsanwälte, die Ihre Erfolgschancen gegen Ihren Bußgeldbescheid massiv erhöhen.

Rechtssicherheit

Wer Einspruch einlegt und sich nicht mit der Materie auskennt, riskiert häufig Fehler. Unser Team qualifizierter Anwälte sorgt dafür, dass jeder durch Blitzereinspruch eingelegte Einspruch rechtssicher ist.

Serverstandort Deutschland

All unsere Systeme laufen ausschließlich auf deutschen Servern – in Zeiten der globalen Vernetzung keine Selbstverständlichkeit. Bei uns sind Ihre Daten sicher.

Verantwortlicher Datenumgang

Ihre Daten nutzen wir nur für den Zweck, für den Sie sie uns geben: das Abwenden Ihres Bußgeldbescheids. Wir werden Ihre Daten niemals verkaufen oder anderweitig nutzen.

DSGVO-konform

Wir schreiben Datenschutz nicht erst seit der Datenschutz-Grundverordnung groß. Seien Sie versichert, dass all unsere Vorgänge DSGVO-Konform ablaufen.

Hohe Erfolgschancen

Vereinfachter Einspruch

Jahrelange Erfahrung

100% vertrauenswürdig

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nicht immer ist alles selbsterklärend – besonders, wenn es um so komplexe Prozesse wie das Anfechten von Bußgeldbescheiden geht. Hier ist es selbstverständlich, dass einige Fragen offen bleiben.

Mir dieser Komplexität kommen Sie im Normalfall niemals in Verbindung, da wir jeden Schritt für Sie übernehmen. Trotzdem haben wir die meist gestellten Fragen mit den passenden Antworten in den folgenden Punkten für Sie zusammengefasst:

Fragen und Antworten Blitzereinspruch.de

Blitzereinspruch steht Ihnen für folgende Fälle zur Seite:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wechsellicht-, Dauerlicht-, Grünpfeilverstoß (Ampel)
  • Abstandsverstoß
  • Mobiltelefonverstoß
  • Alkohol/Betäubungsmitteleinfluss

Zögern Sie aber nicht, auch andere Bußgeldbescheide aus dem Verkehrsbereich hochzuladen – jeder Antrag wird von uns kostenfrei und individuell geprüft und bewertet.

Sobald wir Ihre hochgeladenen Dokumente erhalten haben, beginnen wir mit der Arbeit. Im ersten Schritt überprüfen wir die Vollständigkeit der Unterlagen und werfen einen ersten anwaltlichen Blick darauf, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Ist alles vollständig und wir haben uns einen Überblick verschafft, geben unsere Verkehrsrechtsanwälte Ihnen Ratschläge dazu, wie Sie weiter verfahren sollten – entweder per E-Mail oder telefonisch.

Beispiel 1:

Sie wurden mit 5km/h zu viel geblitzt und müssen 15 Euro zahlen. Unsere Anwälte werden Ihnen in der Regel per E-Mail dazu raten, die 15 Euro zu zahlen und die Sache damit auf sich beruhen zu lassen.

Beispiel 2:

Sie wurden innerorts mit 22km/h zu viel geblitzt. Ihnen droht neben einer saftigen Geldstrafe zusätzlich ein Fahrverbot. Unsere Anwälte werden sich umgehend telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen die möglichen Handlungsalternativen besprechen. Sobald Sie eine Entscheidung getroffen haben, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Behörde und halten Sie stets informiert.

Ein Bußgeldverfahren kann nur vor Gericht bestehen, wenn der Verstoß im Detail dokumentiert ist und alle verwendeten Messgeräte einwandfrei geeicht, installiert und bedient wurden. Aufgrund dieser umfangreichen Vorgaben kann es zum Beispiel immer wieder zu Formfehlern kommen, welche zur Einstellung des gesamten Verfahrens oder einer Strafmilderung führen können. Auch daneben gibt es noch zahlreiche weitere Gründe, die uns bei unseren Bemühungen für Sie unterstützen können. Insbesondere wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, Sie aber aus beruflichen Gründen dringend auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um ein Fahrverbot abzuwenden.

Wir können nur aktiv werden, wenn die Einspruchsfrist Ihres Bußgeldbescheids noch nicht abgelaufen ist. Achten Sie daher auf das genaue angegebene Datum Ihres Bußgeldbescheids und kontaktieren Sie uns zwingend vor diesem Datum. Die in Ihrem Anhörungsbogen genannten Fristen sind dagegen nicht zu beachten.

Blitzereinspruch ist in etwa 70% aller Fälle für Sie erfolgreich. In ca. 30% unserer Fälle können wir für unsere Kunden keine Milderung oder Einstellung erreichen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie den Service von Blitzereinpruch.de nutzen. Unsere Anwälte prüfen auch dann Ihre Einspruch-Möglichkeiten kostenfrei. Alle weiteren Schritte werden dann mit Ihnen eng abgestimmt.

Sollten Sie nach der kostenlosen Erstprüfung feststellen, dass sich ein rechtliches Vorgehen gegen Ihren Bescheid empfiehlt, kann eine Beauftragung auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung erfolgen. Sollte es sich um ein aufwändigeres Verfahren handeln, kann dies jedoch schnell teuer werden.

Unsere Empfehlung daher: versichern Sie sich rückwirkend! Unser Versicherungspartner, die ARAG Versicherung Deutschland, bietet eine sogenannte Rückversicherung an. Mit dem „ARAG Verkehrsrechtsschutz-Sofort-Paket“ sind bei Abschluss auch Fälle gedeckt, die bereits entstanden sind. Alle Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen – wenn erforderlich durch alle Instanzen. Je nach Höhe Ihres Bußgeldbescheides kann sich eine Rückwärtsversicherung entsprechend lohnen – zumal Sie auch für zukünftige Fälle rechtlich abgesichert sind!

Hier geht es zur Online-Buchung der Rückwärtsversicherung:

Rückwärts-Versicherung buchen

Unsere kostenlose Erstprüfung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 bis 24 Stunden. Sollten Sie sich anschließend dafür entscheiden, gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen, müssen wir vollständige Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldstelle beantragen. Blitzereinspruch.de beginnt unmittelbar mit der Prüfung, sobald die entsprechende Akte vorliegt. Die anschließende Prüfung samt der juristischen Bewertung nimmt etwa 6 Wochen in Anspruch.

Die Prüfung des Bußgeldverfahrens durch unsere Anwälte ist kostenlos. Sollten nach der juristischen Prüfung Kosten im weiteren Vorgehen absehbar sein, wird dies im Vorfeld mit Ihnen besprochen und alle weiteren Schritte nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung eingeleitet.

Sollte Ihr Verfahren nicht eingestellt werden, übernehmen wir oder Ihre Rechtsschutzversicherung alle Kosten.

Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid übernehmen unsere Anwälte im Rahmen der Akteneinsicht. Gleiches gilt auch für eine mögliche Rücknahme des Einspruchs.

Selbst wenn Sie bereits Einspruch eingelegt haben, werden unsere Anwälte rein vorsorglich ebenfalls Einspruch einlegen. Danach erfolgt die weitere Korrespondenz direkt mit unseren Anwälten.

Wir können leider nur die im Anhörungsbogen bzw. im Bußgeldbescheid genannte Person vertreten.

Die Zeit läuft – jetzt fristgerecht Einspruch erheben!

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Wieso ist die Erstprüfung kostenlos?

Wir von Blitzereinspruch verstehen es als kostenlosen Service, Sie durch unsere Anwälte über Ihre Chancen bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu beraten. Durch die langjährige Erfahrung und unseres Teams von professionellen Fachanwälten bewerten wir diese Chancen extrem akkurat und geben so eine gute Prognose über die Aussichten auf Erfolg beim Einlegen eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheide.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist aber nicht nur die Erstprüfung, sondern der gesamte Vorgang für Sie kostenlos – denn Ihre Versicherung übernimmt die Kosten für den Einspruch.

Sie sehen also – Sie können Blitzereinspruch einfach einmal ausprobieren und kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen auf die erfolgreiche Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid prüfen lassen.

„Früher hat man Bußgeldbescheide einfach hingenommen. Heute bieten wir das Rechtserlebnis der Zukunft: einfach online Bescheid hochladen und Service kostenlos nutzen.“

Christian Solmecke, WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

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